Nahwärmenetz Gräfenberg
Die Umsetzung und damit der Baubeginn des Nahwärmenetzes ist in unmittelbare Nähe gerückt. Im April werden die Bagger anrücken und dementsprechend dürfen wir einige Informationen und Neuerungen veröffentlichen:
Förderung
Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 haben sich die Förderbedingungen und -voraussetzungen für einen Anschluss an ein Nahwärmenetz maßgeblich geändert. Mit der Einführung der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wurden die bis dato gültigen Förderprogramme der KfW abgelöst.
Dies hat zur Folge, dass die Anschlussnehmer bessere Konditionen als bisher erhalten! Der Anschluss an das Nahwärmenetz in Gräfenberg und alle damit verbundenen Kosten werden nun grundsätzlich mit einem Zuschuss von 35 % als BEG-Einzelmaßnahme gefördert. Für Anschlussnehmer, die eine alte Ölheizung durch den Nahwärmeanschluss ersetzen, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 45 %.
Diese Tatsache verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen bei einem Austausch der Altheizung und dem Anschluss an das umweltfreundliche Nahwärmenetz Gräfenberg und die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsprognosen nochmals.
Wärmelieferungsvertrag
Geändert haben sich bei den Fördervoraussetzungen auch rechtliche Komponenten. Dies betrifft vor allem die Eigentumsverhältnisse an den Wärmeübergabestationen und den Hausanschlussleitungen. Im Gegensatz zu dem ursprünglich geplanten Vorgehen muss das Eigentum an der Wärmeübergabestation und der Hausanschlussleitung nach der Herstellung der Wärmeversorgung in das Eigentum des Anschlussnehmers übergehen, um eine Förderung beantragen zu können.
Momentan werden die Wärmelieferungsverträge so angepasst, dass die technische Zuständigkeit inklusive Wärmetauscher weiterhin in einer Hand also in der Hand des Kommunalunternehmens bleibt.
Dieser Passus führt zu keinerlei Änderungen an den mit den Anschlussnehmern vereinbarten Kosten aus den Wärmeliefervorverträgen oder auch der Zuständigkeiten rund um die klimafreundliche Wärmeversorgung.
Wichtig für alle Anschlussnehmer ist, dass die Förderung auch nach Abschluss des Hauptwärmelieferungsvertrages beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen werden kann. Der Vertrag wurde in Absprache mit dem BAFA so modifiziert, dass die Unterzeichnung nicht förderschädlich ist. Eine Antragstellung ist über das online-Portal unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem möglich. Für die weitere Abwicklung der Förderung ist nach neuer Richtlinie grundsätzlich kein Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) mehr erforderlich. Wer aber auf die Unterstützung eines Energieberaters nicht verzichten will, kann dies auch weiterhin tun. Die Kosten für den Energieberater werden dabei staatlich gefördert. Zudem gewährt das KUG allen Wärmekunden weiterhin einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der verbleibenden Kosten (maximal 300 €), wenn ein Energieberater beauftragt wird oder wurde.
Sollten weiterhin Fragen zur Nahwärmeversorgung, Ihrem Anschluss, den möglichen Förderungen oder zum weiteren Verlauf auftreten, steht auch nach wie vor das Personal des KUG (Hr. Steinlein KUG Tel.: 09192/709 20, E-Mail ernst.steinlein@graefenberg.de, Herr Kohlmann KUG Tel.: 09192/709 30, E-Mail stefan.kohlmann@graefenberg.de) und der projektbegleitender Ingenieur (Herr Färber eta Energieberatung GmbH Tel.: 08441/494644, E-Mail felix.faerber@eta-energieberatung.de) sehr gerne zur Verfügung.
Bauzeiten/Maßnahmenfortschritt
Ein erster Bauzeitenplan der ausführenden Firma liegt vor. Mit der Maßnahme soll Anfang April begonnen werden und der Abschluss ist für den Bauabschnitt 2021 bis Ende Oktober dieses Jahres vorgesehen. Es ist geplanten Leitungsbau in 15 Bauabschnitte durchzuführen. Dabei wird an mindestens zwei räumlich getrennten Abschnitten gleichzeitig gearbeitet. Zeitgleich zum Beginn wird die ausführende Firma mit den künftigen Anschlussnehmern Kontakt aufnehmen, um individuell die Anschlussmöglichkeiten zu prüfen und zu besprechen. Für alle Interessierten wird der abgestimmte Bauzeitenplan auf die Homepage der Stadt Gräfenberg gestellt und aktuell gehalten.
Wir hoffen, wir konnten das Informationsbedürfnis der Anschlussnehmer und Bürger erst einmal stillen. Für Detailfragen stehen wir gerne zur Verfügung und werden Sie ggf. an den richtigen Ansprechpartner weitervermitteln.
Wir freuen uns, zusammen ein richtungsweisendes Projekt umsetzen zu können.
Kommunalunternehmen Gräfenberg
Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg
TELEFON +49 9192 7090
TELEFAX + 49 9192 70970
EMAIL info@graefenberg.de
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Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
OHNE TERMINVEREINBARUNG
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Bürgerbüro zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
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