Nahwärmenetz Gräfenberg
Allgemeine Fragen
Welche Vorteile bietet ein Anschluss zum jetzigen Zeitpunkt?
Es gibt viele gute Gründe für schnellen Anschluss:
- Sie sichern sich die günstigen Konditionen, die so nur jetzt garantiert werden können! Die aktuellen Anschluss- und Preiskonditionen für die umweltfreundliche Nahwärmeversorgung Gräfenberg (gültig vom 01.01.2021 bis 31.12.2021) sowie die Förderkonditionen gelten lediglich für den ersten Bauabschnitt 2021. Diese Konditionen können sich Anschlussinteressenten in diesem Versorgungsbereich durch Abschluss eines Vorvertrages sichern. Die Anschluss- und Preiskonditionen für einen nachträglichen Hausanschluss oder der möglichen Netzerweiterungen richten sich nach den dann gültigen Konditionen und Bauerrichtungspreisen.
- Sie profitieren von den aktuellen Förderkulisse staatlicher Förderungen, die wir in Zukunft nicht garantieren können!
- Sie sind sicher dabei! Ein nachträglicher Anschluss ist nur ausnahmsweise möglich! Sie sichern sich mit dem jetzigen Anschluss eine regenerative Energieversorgung. Auch hinsichtlich der absehbaren gesetzlichen CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Heizöl ab 2021 und den immer weiter steigenden Preisen in der Zukunft. Mit umweltfreundlicher Nahwärme sind Sie weg vom Heizöl – keine Verbrennung, keine Abgase und keine CO2-Emissionen im Haus.
- Die Umstellung ist schnell und einfach. Mit Heizung und Warmwasser hat man in Zukunft keine Mühen mehr, denn beides ist einfach da. Die Kosten sind kalkulierbar und im Heizungskeller haben Sie fortan mehr Platz.
- Aktuell profitieren Sie von begleitenden Untersuchungen und Arbeiten, die mit dem Netzbau einhergehen. Hierfür kommt aktuell der Netzbetreiber auf. Es kann sein, dass bei einem späteren Anschluss solche Kosten auf Rechnung des Anschlussnehmers erfolgen müssen.
- Das KUG wertschätzt die Nahwärmeversorgung als zukunftsweisende Infrastrukturmaßnahme in der Region. Sie haben jetzt die Möglichkeit durch einen Anschluss Ihres Gebäudes an das Wärmenetz bei der Energiewende aktiv dabei zu sein. Sie erhalten eine komplett neue, betriebsfertige Heizungsanlage und zugleich eine sichere, regionale und umweltfreundliche Energieversorgung mit Ansprechpartnern direkt vor Ort.
- Zu guter Letzt: Es kann sein, dass es an Ihnen liegt, ob das Projekt überhaupt umgesetzt wird! Finden sich nicht ausreichend Anschlussnehmer, kann das Projekt ggf. nicht umgesetzt werden. Einen zweiten Anlauf wird die Stadt Gräfenberg dann nicht mehr unternehmen, um zu einem späteren Zeitpunkt nochmals ein Nahwärmenetz zu planen!
Warum macht es Sinn jetzt zu investieren, und meine gut funktionierende Ölheizung jetzt gegen den Anschluss an die Nahwärme einzutauschen?
Auch Ihre Heizung ist sicher schon ein paar Jahre alt. Sollte Ihre Heizung aktuell zwar noch funktionieren, denken Sie daran, dass sie in ein paar Jahren dann trotzdem in die Jahre gekommen ist. Spätestens dann benötigen Sie eine neue Heizung! Nutzen Sie deshalb am besten jetzt die Gelegenheit, und sichern sich die Vorteile des Anschlusses an das regenerative Wärmenetz! Ein nachträglicher Anschluss an der heutigen Trasse ist später nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen möglich! Nutzen Sie heute nicht die Möglichkeit, kann es sein, dass es dann zu spät ist!
Darüber hinaus profitieren Sie heute von Förderungen, die es bis vor kurzem in der Höhe noch nicht gab! Zukünftige Förderungen kann niemand garantieren. Auch dies ist ein Grund, sich bereits heute anschließen zu lassen!
Ein Anschluss an die Nahwärme Gräfenberg ist ratsam, wenn:
- z. B. Ihre Liegenschaft direkt an dem geplanten Bauabschnitt 2021 liegt und wirtschaftlich erschlossen werden kann,
- Sie Ihre Heizung auf regionale Biowärme umstellen möchten,
- Ihre Heizungsanlage die Nutzungsdauer überschritten hat bzw. Ihr Heizungsbauer oder Planer Ihnen zu einer neuen Heizung rät, da diese veraltet und/oder zu hohe interne Wärmeverluste bestehen bzw. ggf. die gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb Ihrer Ölheizung dies bestimmen.
Ein wichtiger Faktor bei Ihrer Entscheidungsfindung bildet der zum Jahr 2021 eingeführte Mehrpreis für fossile Kraftstoffe und Heizöl (CO2-Steuer). Der Mehrpreis beträgt zu Beginn ca. 3 Cent pro Liter Heizöl. Er erhöht sich bis zum Jahr 2026 schrittweise auf über 6 Cent und wird dann weiter steigen. Da die umweltfreundliche Nahwärme in Gräfenberg auf Basis regenerativer Energien betrieben wird, werden Sie von dieser „CO2-Steuer“ nicht betroffen sein.
Was sind die Vorteile der Nahwärme gegenüber anderen Heizsystemen auf Basis regenerativer Energieträger?
Die allgemeinen Vorteile einer Nah- bzw. Fernwärmeversorgung können Sie sehr schön dem folgenden Link entnehmen.
Mit einem Anschluss an das Nahwärmenetz Gräfenberg tragen Sie darüber hinaus zum Erhalt und der Stärkung der regionalen Energiewirtschaft bei, in dem die Wertschöpfung nahezu komplett in der Region verbleibt und dort langfristig für sichere Einnahmen und Arbeitsplätze vor Ort sorgt. Mit der KUG als Betreiber haben Sie einen starken, kompetenten und verlässlichen Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen eine langfristige, sichere und umweltschonende Wärmelieferung garantiert und Sie in allen Belangen unterstützen wird.
Warum raten nicht alle Heizungsbauer zum Anschluss ans Nahwärmenetz?
Der Heizungsbauer ist der beste Ansprechpartner, den technischen Anschluss an das Nahwärmenetz umzusetzen. Er hat jahrelange Erfahrung und findet die beste und günstigste Lösung für den Anschlussnehmer. Er wird Sie nach bestem Wissen und Gewissen hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten beraten. Manchmal kann es tatsächlich sein, dass ein Anschluss der hausseitigen Technik aus diversen Gründen nicht möglich ist. Im Zweifelsfall können Sie sich auch eine unabhängige Meinung von einem eingetragenen Energieberater holen. Einen solchen unabhängigen Ansprechpartner finden Sie in der vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten Umsetzungsbegleitung (umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de, 0951/93290941), oder bei einem Energieberater, der auf der Liste der Energieeffizienz-Experten der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet ist, die Sie über folgenden Link erreichen: https://www.energie-effizienz-experten.de/.
Kann ich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anschließen?
Grundsätzlich nicht. Denn es geht heute wirklich darum, herauszufinden, ob der Ausbau der umweltfreundlichen Nahwärme in Gräfenberg überhaupt realisierbar ist. Sollten sich nicht ausreichend Anschlussnehmer finden, kann das ganze Projekt nicht umgesetzt werden. Ein nachträglicher Anschluss ist deshalb nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Anschlussinteressierte sind deshalb dringlich darauf hingewiesen, sich rechtzeitig zu melden. Sollten Sie also Interesse an einem Anschluss haben und an der aktuell in Diskussion stehenden Trasse liegen, sollten Sie sich jetzt anschließen lassen! Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die aktuellen Konditionen (Tarif, Kosten, Fördermittel etc.) für den Bauabschnitt 2021 gelten und zu späterem Zeitpunkt abweichen können. Sehen Sie diesbezüglich auch die Antworten auf die o.g. Frage „Welche Vorteile bietet ein Anschluss zum jetzigen Zeitpunkt?“
Mein Gebäude liegt nicht an der Trasse, ich habe aber Interesse an einem Anschluss. Sind Erweiterungen des Netzes angedacht oder geplant?
Derzeit wird der Bauabschnitt 2021 geplant. Mögliche Netzerweiterung prüft das KUG und gibt Informationen zu gegebenem Zeitpunkt bekannt. Sehen Sie hierzu auch den o.g. Netzplan mit potenziell möglichen Erweiterungen in der Zukunft in der Antwort zur Frage „Wie verläuft die Nahwärmetrasse?“.
Bitte teilen Sie Ihr Anschlussinteresse für spätere Netzerweiterungen dem KUG mit, damit dies in den Planungen berücksichtigt werden kann. Je größer die Anzahl der Anschlussnehmer in einem Gebiet oder einer Straße ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftige Netzerweiterungen dort tatsächlich umgesetzt werden können.
Kosten – Anschluss
Was kostet der Anschluss an das Nahwärmenetz?
Die Hausanschlusskostenpauschale für den Bauabschnitt 2021 beträgt zu den derzeitigen Konditionen einmalig 8.400 € (netto) für alle Wärmekunden. Darin enthalten ist die Verlegung der Hausanschlussleitung (bis 15 Meter) in das Gebäude, die Hausstation, sowie deren Anschluss an das Wärmenetz inklusive Montage und Inbetriebnahme. Diese Hausanschlusskosten werden dem Kunden nach Fertigstellung des Hausanschlusses in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus müssen Sie den technischen Anschluss an die Hausstation und notwendige Anpassungen der Haustechnik durch Ihren Heizungsbauer selbst durchführen lassen. Die Kosten hierfür kann Ihnen Ihr Heizungsbauer nennen. Um von der KfW eine Förderung des Anschlusses an das Nahwärmenetz zu erhalten, muss laut Förderbedingungen zusätzlich durch den Heizungsbauer bei Anschluss ein sog. „Hydraulischer Abgleich“ der Haustechnik durchgeführt werden. Auch hierdurch entstehen weitere zusätzliche Kosten. Durch den „Hydraulischen Abgleich“ wird die Wärmeverteilung in Ihrem Haus aber auch optimiert und Sie profitieren in Zukunft von einer effizienteren und damit tendenziell günstigeren Wärmeversorgung.
Weiterhin können Kosten durch den Abbau und die Entsorgung der alten Heizungstechnik entstehen. Häufig muss beispielsweise die alte Heizung ausgebaut werden und der Öltank ist dann z.B. auch nicht mehr notwendig. Auch hierfür entstehen bestimmte Kosten, die Ihnen Ihr Heizungsbauer nennen kann.
Alles in allem dürften durch den Anschluss aber nicht mehr Kosten entstehen, als dies bei einer neuen dezentralen Heizung der Fall wäre. Denn auch hier muss nach EnEV z.B. ein „Hydraulischer Abgleich“ durchgeführt und der technische Anschluss an die neue Heizung angepasst werden.
All diese Kosten können zusammengefasst als „Kosten für den Anschluss an ein Nahwärmenetz“ betrachtet werden. Hierfür existiert das Förderprogramm der KfW, welches Ihnen bis zu 20% der Kosten abnimmt. Das Förderprogramm kann aber nur durch einen unabhängigen Energieberater beantragt und abgenommen werden. Sprechen Sie diesbezüglich also frühzeitig mit einem geeigneten Energieberater, der in der Expertenliste der deutschen Energie-Agentur gelistet ist (https://www.energie-effizienz-experten.de/). Ein möglicher Ansprechpartner ist beispielsweise das Energieberatungsbüro GEM aus Gräfenberg.
Wie viel Meter Hausanschlussleitung sind in der Hausanschlusskostenpauschale enthalten?
Die Pauschale beinhaltet die Verlegung von maximal 15 Trassenmeter gerechnet ab der Hauptleitung bis zur Hausstation. Diese Länge reicht in den meisten Fällen aus. Sollte die Anschlussleitung länger sein, müssen vom Anschlussnehmer die zusätzlichen Kosten übernommen werden. Theoretisch ist deshalb also auch ein Anschluss „in zweiter Reihe“ möglich, sollte hier eine längere Anschlussleitung notwendig sein.
Von wo aus wird die Länge der Hausanschlussleitung gemessen?
Die Hausanschlussleitung beginnt an der Abzweigstelle des Verteilernetzes in der Straße und endet mit der Hausstation, welche die Übergabestelle darstellt.
Was kostet eine längere Hausanschlussleitung?
Im ersten Bauabschnitt 2021 wird ab dem 15. Meter jeder weitere Meter Hausanschlussleitung zu einem aktuell kalkulierten Netto-Preis von 450 €/Trassenmeter verrechnet.
Sind die Wiederherstellungskosten bei Verlegung der Hausanschlussleitung auf meinem Grundstück in der Anschlusskostenpauschale enthalten?
Der Hausanschluss umfasst die Abzweigstelle, sowie die Verlegung der Hausanschlussleitungen bis zur Hausstation. Die Kosten für die Wiederherstellung der Oberflächen bei Verlegung der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück sind damit in der Hausanschlusskostenpauschale enthalten und es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Warum wird eine allgemeine Pauschale für den Hausanschluss ohne Berücksichtigung auf die (Leistungs-)Größe der Hausübergabestation gestellt?
Die Höhe der Hausanschlusskostenpauschale ist für alle Wärmekunden gleich und richtet sich nicht nach der (Leistungs-)Größe der Hausstation bzw. der Anschlussleistung, die der jeweilige Wärmekunde benötigt.
Die gewünschte Anschlussleistung bestellen Sie selbst als Kunde beim KUG. Sie wird im späteren Hauptwärmelieferungsvertrag geregelt und beträgt für jede Kunden-Anschluss-Stelle mindestens 10 kW (Mindestanschlussleistung).
Im ersten Bauabschnitt 2021 wird dem Wärmekunden die Anschlussleistung in Form eines jährlichen Grundpreises von 53,00 € (netto) pro Kilowatt (kW) vom KUG in Rechnung gestellt. Für die tatsächlich gelieferte Wärmemenge (Kilowattsunde) stellt das KUG den Wärmekunden zusätzlich einen Arbeitspreis von 5,3 Cent pro Kilowattstunde (netto) in Rechnung. Für ein typisches Einfamilienhaus mit einer Anschlussleistung von 15 Kilowatt und einem jährlichen Verbrauch von 24.000 Kilowattstunden entstehen somit jährliche Kosten von 2.067 € (netto), zusammengesetzt aus dem Grundpreis (15 x 53 € = 795 €) und dem Arbeitspreis (24.000 x 0,053 € = 1.272 €) zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Welche Zusatzkosten kommen im Falle eines Ausfalls des Heizwerks auf Anschlussnehmer zu?
Die KUG bietet seinen Wärmekunden eine ganzjährige, sichere und zuverlässige Versorgung mit Wärme, die über zusätzliche Reserve- und Spitzenlastsysteme gegen technisch bedingte Ausfälle abgesichert ist. Zusätzliche Kosten kommen bei Ausfällen auf die Wärmekunden nicht zu.
Mit welchen Kosten muss ich für die Anpassung meiner Kundenanlage rechnen?
Gemäß Vorvertrag § 3 Absatz (5) sind die Wärmekunden für alle erforderlichen Umbaumaßnahmen an der Kundenanlage (ab Hausstation) selber verantwortlich. Diese umfassen z.B. den Rückbau und die Entsorgung des bestehenden Heizkessels, die Installationsarbeiten zum Anschluss der Heizungsverteilung an die Hausstation sowie die Optimierung, Spülung und Druckprüfung der Hausverteilung.
Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Wärmekunden zu tragen, so dass hausseitig (sekundärseitig) weitere Kosten anfallen, welche aber auch durch ein Förderprogramm der KfW abgemildert werden. Die Höhe der Kosten für die Anpassung Ihrer Kundenanlage hängt davon ab, in welchem technischen Zustand sich Ihr Heizsystem befindet. Fachliche Auskünfte über die die Kosten hierfür kann Ihnen z.B. ihr zuständiger Heizungsbauer oder Planer benennen. Mit dem KUG haben Sie zusätzlich einen starken, regionalen und kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite, um die erforderlichen kundenseitigen Umbaukosten für Sie möglichst optimiert zu halten.
Weitere Informationen zu den Anschlusskosten finden Sie weiter oben bei der Frage „Was kostet der Anschluss an das Nahwärmenetz?“.
Warum sind die Anschlusskosten an das Nahwärmenetz so hoch? Die Anschlusskosten schöpfen den maximal förderfähigen Betrag aus, so dass für die Anpassung der Kundenanlage nichts mehr übrigbleibt!
Dies ist nicht der Fall. Für jede angeschlossene Wohneinheit beträgt die maximal mögliche Förderung bis zu 10.000 € (KfW-Programm 151, 430). Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 20 % der förderfähigen Kosten. Für jede Wohneinheit können bis zu 50.000 € förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Wir gehen davon aus, dass durch den hausseitigen Anschluss an die Hausstation die maximale Förderhöhe niemals ausgereizt wird.
Das Förderprogramm kann aber nur durch einen unabhängigen Energieberater beantragt und abgenommen werden. Sprechen Sie diesbezüglich also frühzeitig mit einem geeigneten Energieberater, der in der Expertenliste der deutschen Energie-Agentur gelistet ist (https://www.energie-effizienz-experten.de/). Er wird Ihnen die Möglichkeiten, die sich durch das Förderprogramm der KfW bieten erläutern, Ein möglicher Ansprechpartner ist beispielsweise das Energieberatungsbüro GEM aus Gräfenberg.
Hausanschluss, Hausstation und Wärmetauscher
Wer bezahlt den Wärmetauscher?
Der Wärmetauscher gehört zur Hausstation und diese ist Bestandteil des Hausanschlusses. Folglich sind die Kosten für die Anschaffung sowie die Montage und Inbetriebnahme der Hausstation in der einmalig zu entrichtenden Hausanschlusskostenpauschale in Höhe von 8.400€ (netto) enthalten.
Wer ermittelt die benötigte Leistung der Wärmeübergabestation?
Der Kunde ist laut Technischer Anschlussbedingungen (TAB) grundsätzlich für die Berechnung der von ihm bestellten Anschlussleistung verantwortlich. Ebenso müssten Sie dies bei dem Kauf eines neuen Heizkessels bei Ihrem Heizungsbauer machen. In der Regel berät sie Ihr Heizungsbauer bzw. Architekt, bzw. Fachplaner zur Festlegung der Bestellleistung für Ihre Kundenanlage.
Zusätzlich haben Sie mit dem KUG und/oder z.B. über einen Energieberater einen starken, regionalen und kompetenten Ansprechpartner an der Seite, um die Bestellleistung auf Grundlage der bisherigen jährlichen Ölverbräuche zu gut zu bestimmen. Wenn Sie dem KUG die bisherigen Energieverbräuche mitgeteilt haben, kann das KUG die benötigte Heizleistung ebenso bestimmen. Bitte klären Sie dies einfach mit dem KUG ab.
Geht die Hausstation in das Eigentum des Gebäudebesitzers über?
Die Hausstation mit dem Wärmetauscher sowie der gesamte Hausanschluss steht und verbleibt im Eigentum des KUG.
Was ist, wenn die Hausstation einmal kaputt geht und ausgetauscht werden muss?
Das KUG hat den Hausanschluss mit der Hausstation während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dies umfasst auch Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Änderungen oder die teilweise oder vollständige Erneuerung des Hausanschlusses, soweit solche Maßnahmen durch den vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich werden.
Diese Leistungen des KUG sind in der Hausanschlusskostenerstattung enthalten, die einmalig von jedem Nahwärmekunden zu entrichten ist und werden über die gesamte Vertragslaufzeit erbracht, wohingegen eine eigene Heizungsanlage etwa alle 15 bis 20 Jahre auf eigene Kosten ausgetauscht werden muss.
Vorvertrag und Wärmelieferungsvertrag
Vorvertrag – was bedeutet das?
Sie als Wärmekunde brauchen Kostensicherheit, insbesondere bei den Wärmepreisen und den Hausanschlusskosten. Diese bekommen Sie durch den Abschluss eines Vorvertrages mit dem KUG. Der Vorvertrag benennt bereits heute die Arbeits- und den Grundpreise, die auch im Hauptvertrag für die Wärmeversorgung ab 2021 gelten werden.
Warum ist der Vorvertrag so kompliziert geschrieben, mit vielen Lasten, Bestimmungen und Risiken auf der Kundenseite?
Der Vorvertrag des KUG enthält alle wichtigen Punkte für den Anschluss an das Nahwärmenetz und generiert sowohl für das KUG als auch den Wärmekunden Ausstiegsmöglichkeiten und Sicherheiten. Sinn und Zweck eines Vorvertrages ist im Allgemeinen, dass sich die Vertragspartner des späteren Wärmelieferungsvertrages bereits im Vorfeld, also vor abschließender Klärung aller Einzelheiten des Hauptvertrages zumindest in groben Zügen den Abschluss zusichern. Ein Vorvertrag gibt für beide Seiten die Möglichkeit der Schaffung von Planungssicherheit, insbesondere für die aktuell zu erstellende Ausführungsplanung des Wärmenetzes und den daraufhin folgenden Ausschreibungsumfang der dann zu beauftragenden Rohr- und Tiefbauarbeiten, usw. Der Vorvertrag ist deshalb in manchen Fällen etwas kompliziert, weil die Sicherheiten für ein so komplexes Projekt gewährleistet werden müssen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an das KUG oder die hierfür geschaffene, und vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten „Umsetzungsbegleitung“ (umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de; 0951/93290941) wenden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung zum Verständnis der komplexen technischen und kaufmännischen Formulierungen des Vorvertrags benötige?
Hilfestellungen und persönliche Auskünfte erhalten Sie vom KUG. Zudem steht Ihnen mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein weiterer Ansprechpartner für Ihre Anfragen zur Verfügung. Die Energievision ist unter der 0951/93290941 telefonisch und über umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de per E-Mail zu erreichen. Die EVF – Energievision Franken GmbH begleitet die Umsetzung der Nahwärme in Gräfenberg als unabhängiger Moderator. Die EVF ist weder direkt an der technischen Planung des Nahwärmenetzes (dies macht eta Energieberatung), noch an dem späteren Betrieb beteiligt, weist aber umfangreiche fachliche Kenntnisse in der Planung und Umsetzung anderer Nahwärmenetz auf. Die Umsetzungsbegleitung wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken gefördert, weil EVF z.B. schon das übergeordnete Energiekonzept für die Energieregion Südliche Fränkische Schweiz erstellt hat.
Wo kann ich die im Vorvertrag vermerkten Fachnormen kostenlos einsehen?
Eine Fachnorm ist leider aus rechtlichen Gründen nicht kostenfrei einsehbar bzw. wir dürfen Ihnen aus rechtlichen Gründen tatsächlich keine Auszüge aus den Fachnormen aushändigen, weil wir damit Urheberrechte verletzen würden. Aber es steht Ihnen selbstverständlich frei, Fachnormen z.B. unter www.beuth.de käuflich zu erwerben bzw. können Sie auch Ihren regionalen Heizungsbauer für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. Ihren Fachplaner zu technischen Belangen Ihrer Kundenanlage anfragen.
Wer kann einen Vorvertrag abschließen?
Alle EigentümerInnen eines Gebäudes in Gräfenberg, welche mit Ihrer Liegenschaft möglichst direkt am geplanten Wärmenetz für den ersten Bauabschnitt 2021 liegen, haben jetzt die Möglichkeit einen Vorvertrag mit der KUG zu den aktuellen Konditionen abzuschließen.
Die Vorverträge für die künftigen Netzerweiterungen des Nahwärmenetzes Gräfenberg können erst zu späteren Zeitpunkten und zu dann angepassten Tarifen abgeschlossen werden. Sollten Sie aber Interesse haben und heute nicht direkt an der geplanten Trasse liegen, melden Sie dies dem KUG trotzdem. Das KUG kann darauf aufbauend entsprechende Planungen für künftige Netzerweiterungen anstellen.
Bis wann kann ich einen Vorvertrag unterschreiben?
Die aktuelle Frist zur Einreichung von unterzeichneten Vorwärmelieferverträgen für den Bauabschnitt 2021 (= erste Wärmeabnahme Herbst 2021), die den Anschlussinteressenten vom KUG bereits zugesandt wurden, verlängert sich auf den 30.10.2020. Dies ist wirklich die allerletzte Frist! Lassen Sie bei Interesse Ihren Vorvertrag daher bitte in diesem Zeitraum dem KUG oder der VG Gräfenberg zukommen.
Unser Service für Sie
Darüber hinaus werden fortlaufend gerne weitere Anschlusswünsche vom KUG oder von der VG Gräfenberg entgegengenommen und eine Anschlussmöglichkeit für das Jahr 2021 im Einzelfall geprüft oder alternativ für die Nachfolgejahre auf Wunsch reserviert.
Ihre Anmeldung zählt – nutzen Sie die Möglichkeit
Anfragen, Beratungsgespräche und Einreichungen der unterzeichneten Vorwärmelieferverträge sind jederzeit auch für künftige Bauabschnitte möglich. Bitte melden Sie sich einfach bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, bis wann Sie Ihren Kundenanschluss wünschen.
Kann ich unter bestimmten Umständen vom Vorvertrag zurücktreten?
Sie können vom Vorvertrag nur aus „wichtigen Gründen“ zurücktreten. Dies ist der Fall, wenn im Vorvertrag geregelte Vereinbarungen nicht eingehalten werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- die Anschlussgebühr teurer als 8.400€ sein wird, oder
- der Arbeitspreis 0,053 €/kWh übersteigen wird, etc.
Warum kann das KUG jederzeit aus dem Vorvertrag aussteigen, die Anschließer jedoch nicht?
Diese Aussage ist nicht zutreffend, denn gem. Vorvertrag gilt: „Sollte der spätere Wärmelieferungsvertrag höhere Anschlusskosten oder höhere Preise für die Wärmelieferung beinhalten, als in diesem Vorvertrag vereinbart, so ist der Wärmekunde nicht zum Abschluss eines solchen verpflichtet.“
Wann wird der Wärmelieferungsvertrag zugestellt?
Der Hauptwärmeliefervertrag wird derzeit vom KUG erstellt und voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellt. Ab Januar 2021 erfolgen dann die Kundengespräche zum erfolgreichen Abschluss des Hauptwärmliefervertrags für den Bauabschnitt 2021.
Wie lange bin ich an den Wärmelieferungsvertrag gebunden?
Der Hauptwärmelieferungsvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er läuft ab dem Tag des Beginns der Wärmelieferung über eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern er nach Ablauf der Laufzeit nicht gekündigt wird.
Was passiert nach dem Abschluss des Wärmelieferungsvertrags?
Nach der Abstimmung und dem Abschluss des Wärmelieferungsvertrags beginnen die Begehungen Ihrer Liegenschaft zur Festlegung des Hausanschlusses. Geplant ist dies im Beisein der bis dahin beauftragten Rohr- Tiefbaufirma. Die Wärmekunden werden darüber rechtzeitig durch das KUG informiert.
Kann ein vorzeitiger Termin vorort in meinem Gebäude stattfinden, um die Positionen für die Hausübergabestation, den Gebäudedurchbruch für Wärmeleitung etc. abzustimmen?
Erste Abstimmungsgespräche sind mit der KUG und der hierfür beauftragten und vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten Umsetzungsbegleitung durch die EVF – Energievision Franken GmbH unter der 0951/93290941 telefonisch und über umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de per E-Mail möglich. Hier können aber nur unverbindliche Grundzüge des Anschlusses besprochen und wichtige Hinweise zu den Anschlussmöglichkeiten aufgenommen werden. Die konkrete Planung kann erst im Frühjahr 2021 nach Beauftragung eines Rohr- und Tiefbauunternehmens durch das KUG erfolgen.
Die Absprache des Hausanschlusses ist also entweder vorab im Vorfeld über die o.g. Planungs- und Beratungsstelle der Nahwärmeversorgung Gräfenberg bzw. dann konkret nach der Vergabe der Bauleistungen für das Nahwärmnetz für den Bauabschnitt 2021 in Koordination, der dann für die Errichtung der Wärmeleitung zuständigen Rohr- und Tiefbaufirma, welche auf Grundlage der Ausführungsplanung und Vor-Ort-Termine seine Montageplanung der Hausanschlüsse für die anstehende Ausführung 2021 erstellt, möglich. Aktuell ist der Beginn der Vor-Ort Termine im Rahmen der Bauvorbereitung durch die Rohr- und Tiefbaufirma für die Hausanschlüsse Anfang Januar 2021 eingeplant.
Kosten für Betrieb und Verbrauch
Wie hoch sind die Verbrauchskosten?
Die Verbrauchskosten der Nahwärme Gräfenberg errechnen sich über den Arbeitspreis gem. künftigen Wärmetarif 2021. Der Arbeitspreis wird verbrauchsabhängig nach der an den Kunden gelieferten Wärmemenge in Einheiten „Cent pro kWh (Kilowattstunde)“ mit netto 5,3 ct/kWh abgerechnet.
Der aktuell, durchschnittliche Heizölpreis (Durchschnitt der letzten 365 Tage) liegt bei ca. 5,0 ct/kWh. Unter Berücksichtigung der Wärmeverluste der Öl-Heizung unter Annahme mit einem Wirkungsgrad von 85% errechnet sich eine entsprechender Heizölpreis von ca. 5,9 ct/kWh. Damit liegen die Verbrauchskosten für die Biowärme Gräfenberg etwas günstiger als die aktuellen Heizölpreiskonditionen. Wie sich die künftige Preisentwicklung von Heizöl ergeben wird, ist unbekannt. Geopolitische, wirtschaftliche, steuerliche, gesetzliche und ökologische Entwicklungen führen stets dazu, dass die Preisentwicklung beim Heizöl sehr stark schwankt. Ab dem 01.01.2021 gilt für jeden Heizölnutzer zudem eine zusätzliche CO2-Besteuerung, die bis 2025 stufenweise angehoben werden soll. Für einen Heizöljahresverbrauch von 2.000 Litern bedeutet dies ab 2021 Zusatzkosten in Höhe von 150 €. Ab 2025 erhöhen sich die jährlichen Zusatzkosten auf 330 €.
Wie lange werden die Verbrauchskosten stabil bleiben? Wie entwickeln sich die Verbrauchskosten?
Die Nahwärmekosten bleiben in der Regel auf Grund der in Bezug gesetzten, überwiegend regional eingesetzten Betriebseinsatzstoffe (regionale Holzhackschnitzel), etc. relativ stabil.
Es ist jedoch in Zukunft analog zur allgemeinen Preissteigerung auch für Verbraucher- und anderer Energieprodukte mit Preissteigerungen zu rechnen. Die für den Nahwärmepreis bzw. Wärmetarif bestimmenden Preisentwicklungen werden über ausgewählte Indexwerte des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden abgebildet, welche für jeden Bürger dann öffentlich einsehbar sind. Die hierfür herangezogenen Indizes geben nichts anderes als die allgemeine Preissteigerung für Verbrauchs- und Energieprodukte wieder.
Der Wärmepreis für die umweltfreundliche Nahwärme in Gräfenberg wird jedoch nicht so starken Schwankungen unterworfen sein, wie es beispielsweise der in der Vergangenheit Heizölpreis war. Sie werden beim Wärmepreis der umweltfreundlichen Nahwärme in Gräfenberg keine solchen Überraschungen erleben, wie am Heizölmarkt.
Warum werden die Verbrauchskosten nur für wenige Monate (bis Ende 2021) festgeschrieben, und muss ich danach mit einer deutlichen Erhöhung rechnen? Welche Preissteigerungen sind generell zu erwarten?
Die Wärmebezugskosten für die Nahwärme Gräfenberg sind für das erste Jahr der Wärmeabnahme mit dem Wärmetarif 2021 festgelegt. Die Abrechnung des Wärmeverbrauches erfolgt anhand des Wärmepreises jährlich. Der Kunde hat auf den bei der Jahresabrechnung zu zahlenden Wärmepreis Abschlagszahlungen in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Das KUG ist berechtigt und verpflichtet, jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres und damit jeweils für ein Kalenderjahr, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2022, eine angemessene Anpassung zu verlangen. Die Preisentwicklung ist abhängig von den Indexwerten des Statistischen Bundesamtes und kann leider für die Zukunft nicht vorhergesagt werden. Die Preisentwicklung ist aber in der Regel stabiler als im Vergleich zu den immer wieder stark schwankenden Ölpreisen.
Siehe auch vorherige Frage „Wie lange werden die Verbrauchskosten stabil bleiben?“
Wie ermittelt sich der Kostenansatz für den Grundpreis?
Der Grundpreis der Nahwärme Gräfenberg wird unabhängig von der gelieferten Wärmemenge in der Einheit „Euro pro Jahr je kW vereinbarter Anschlussleistung mit netto 53 €/kW für die Vorhaltung der Nahwärmeanlagen durch das KUG je Hausanschluss erhoben. Die Anschlussleistung bestimmen Sie als Kunde selbst bzw. nach den heizungstechnischen Anforderungen Ihrer Gebäudebeheizung.
Rechenbeispiel: Sie bestellen als Kunde eine Wärmeleistung von 10 kW – dann errechnen sich die Grundkosten zu 10 kW x 53 €/kW = netto 530 € Grundkosten im Betrachtungsjahr 2021.
Ist der Ölpreis in der Vergleichsrechnung nicht viel zu hoch angesetzt?
Die Vergleichsrechnung bzw. der Kostenvergleich bietet Ihnen grundsätzlich eine einfache Orientierungshilfe, um die Nahwärmeversorgung Gräfenberg preislich und im Beispiel verständlich zu machen. Es geht nicht darum, mit Preisvorteilen und Einsparmöglichkeiten zu werben. Eine qualitativ gute und komfortable Wärmeversorgung hat natürlich ihren Wert.
Vielmehr kann gemeinsam der Kostenvergleich vertrauensvoll besprochen und im Rahmen der tariflichen Möglichkeiten entsprechend Ihrer Vorgaben auch gerne nach Ihren Vorstellungen angepasst werden. Falls Ihnen der in Ihrer Vergleichsrechnung angesetzte Ölpreis also zu hoch angesetzt erscheint, kann dieser nach Ihren Vorgaben gerne angepasst und das Ergebnis gemeinsam besprochen werden.
Wir bitten zu beachten, dass eine Ölpreisverteuerung aufgrund der ab 01.01.2021 geltenden CO2-Preisteigerungen in der Vergleichsrechnung bisher nicht angesetzt wurde und auch der jetzt aktuelle Ölpreis mit dem künftigen Wärmetarif für das Jahr 2021 im Vergleich steht und wir nicht wissen, wie sich der Ölpreis 2021 preislich entwickeln wird.
Für die Vergleichsrechnung wird als praktikabler Ansatz der Heizölpreis das Mittel der letzten 365 Tage oder entsprechend gerne auch nach Kundenangabe verwendet.
Beginn der Wärmelieferung
Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Bauabschnitt 2021? Netz und Hausanschlüsse?
Die Ausführung des Bauabschnitt 2021 beginnt ab März 2021. Die Verlegung der Hausanschlussleitungen wird voraussichtlich bis Sommer 2021 erfolgen. Die erste Wärmelieferung ist ab Oktober 2021 erstmals über Teilanschlüsse, geregelt nach Hauptwärmeliefervertrag, möglich. Der Bauabschnitt 2021 endet nach der Winterpause Ende März 2022.
Ab wann kann Wärme über das Nahwärmenetz bezogen werden? Frühester Zeitpunkt?
Ab Oktober 2021, geregelt nach dem Hauptwärmelieferungsvertrag. Voraussetzung ist hierfür die rechtzeitige Bestellung der Hausstation beim KUG.
Was passiert, wenn zum Zeitpunkt des Anschlusses an das Nahwärmenetz noch eine größere Menge Heizöl im Tank übrig ist?
Die Erstinbetriebnahme der Nahwärmeversorgung kann nach Abklärung mit dem KUG zu einem später definierten Zeitpunkt erfolgen und ist im Hauptwärmeliefervertrag festzuhalten. Restmengen können folglich noch verbraucht werden.
Ziel ist, dass Sie sich mit einer gewissen Sicherheit bis zum Anschluss- und Inbetriebnahmezeitpunkt noch selbst versorgen können. Restbestände können dann auch noch verbraucht werden, wenn dies entsprechend angekündigt und im Wärmeliefervertrag vereinbart wurde. Die Umstellung sollte dann aber relativ zeitnah erfolgen.
Bitte bestellen Sie jetzt auch keine größeren Mengen Heizöl mehr, die Sie nicht in einem angemessenen Zeitraum nach Anschluss an das Wärmenetz verbrauchen können. Verfügen Sie aktuell z.B. über einen sehr großen Öltank, der ausreichend Heizöl für weitere 2 Jahre aufnehmen könnte, wäre das zu viel.
Wie erfolgt der Rückbau/die Entsorgung von Ölkessel und -tank?
Die zur Versorgung aus der Hausstation erforderlichen Umbaumaßnahmen an der Kundenanlage (Rückbau und Entsorgung Heizkessel, Installationsarbeiten zum An-schluss, Spülung, Druckprüfung etc.) liegen in der Verantwortung des Wärmekunden. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Wärmekunden zu tragen.
Die Kosten hierfür sind aber auch in dem Förderprogramm für den Anschluss an das Nahwärmenetz der KfW anrechenbar. Zusammen mit den weiteren Kosten für den generellen Anschluss mit Hausstation und den notwendigen Arbeiten zum Anschluss des häuslichen Systems an die Hausstation könne diese Kosten zusammengefasst als „Kosten für den Anschluss an ein Nahwärmenetz“ betrachtet werden. Hierfür existiert das Förderprogramm der KfW, welches Ihnen bis zu 20% der Kosten abnimmt.
Das Förderprogramm kann aber nur durch einen unabhängigen Energieberater beantragt und abgenommen werden. Sprechen Sie diesbezüglich also frühzeitig mit einem geeigneten Energieberater, der in der Expertenliste der deutschen Energie-Agentur gelistet ist (https://www.energie-effizienz-experten.de/). Ein möglicher Ansprechpartner ist beispielsweise das Energieberatungsbüro GEM aus Gräfenberg.
Kann der alte Ölkessel weitergenutzt bzw. behalten werden?
Nein. Mit dem Wärmeliefervertrag verpflichten Sie sich zur Abnahme der umweltfreundlichen Wärme aus dem Wärmenetz. Die Nahwärmeversorgung ersetzt den alten Heizkessel, welcher mit dem Beginn der Wärmeversorgung über das Nahwärmenetz außer Betrieb gesetzt werden muss und nicht mehr genutzt werden kann. Sie erhalten eine komplett neue, betriebsfertige Heizungsanlage und zugleich sichere, regionale und umweltfreundliche Energieversorgung mit Ansprechpartnern vor Ort.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer, der sich um den Anschluss der häuslichen Technik an die Hausstation des Wärmenetzes kümmert, beraten, wie Sie mit dem alten Heizkessel verfahren. Denkbare Optionen sind beispielsweise die Entsorgung oder der Verkauf als Gebrauchtware. Letztere Variante ist meist jedoch nicht sehr Erfolg versprechend, weshalb eine Entsorgung i.d.R. der normale Weg ist.
Warum sind die Kosten für die Anpassung der Kundenanlage nicht in der Kostengegenüberstellung zur Ölheizung enthalten?
Der Ihnen vorliegende Kostengegenüberstellung zur Ölheizung berücksichtigt aus vertrags- bzw. eigentumsrechtlichen Gründen allein die primärseitigen bzw. die versorgerseitigen Kostenaufwendungen bis Liefergrenze. Mögliche Kostenaufwendungen die hausseitig (= kundenseitig = sekundärseitig) erforderlich sind, werden im Kostenvergleich nicht angesetzt, da diese im Kostenvergleich zu gleichen Geldbeträgen wieder anzusetzen wären.
Zu den hausseitigen Kosten zählen z.B. der Anschluss an die Hausstation, die Entsorgung der alten Heizung oder der durchzuführende „Hydraulische Abgleich“. Alle Positionen würden auch bei dem Anschluss einer neuen dezentralen Heizung (z.B. neue Ölheizung) entstehen. Denn die neue Ölheizung wird i.d.R. immer einen ähnlich andersartigen Anschluss benötigten und laut EnEV ist beim Heizungstausch auch stets ein „Hydraulischer Abgleich“ des Heizungssystems gesetzlich vorgeschrieben. Es entstehen diesbezüglich also nur kaum bzw. nicht näher zu differenzierende zusätzliche Kosten durch den Anschluss an die umweltfreundliche Nahwärme, die nicht auch bei einem Heizungstausch entstehen würden.
Dem außen vor stehen z.B. die Kosten für die Entsorgung des alten Öltanks. Dies wäre bei einem Heizungstausch nicht automatisch immer notwendig. Doch gerade ältere Heizöltanks erfüllen nicht immer die aktuell geltenden Sicherheitsrichtlinien für die Aufbewahrung des Gefahrstoffs „Heizöl“. So kann es sein, dass bei dem Heizungstausch ohnehin auch der alte Heizöltank erneuert oder zumindest saniert werden müsste. Auch hier kann es also sein, dass solche Kosten ohnehin anstehen würden und nicht automatisch nur durch den Anschluss an die umweltfreundliche Nahwärme entstehen. Durch die Förderung der KfW werden die Rückbaukosten des Heizöltanks sogar noch zum Teil gefördert. Auch dies ist ein Grund, sich heute an das Nahwärmenetz anschließen zu lassen und die aktuell gültige Förderkulisse zu nutzen.
Wie erhalte ich eine individuelle und persönliche Beratung von meinem Energieversorger?
Eine individuelle und persönliche Beratung erhalten Sie vom Kommunalunternehmen Gräfenberg (KUG). Die Kontaktdaten zum KUG finden Sie beispielsweise auf der Homepage der Stadt Gräfenberg.
Zudem steht Ihnen aktuell im Zeitraum der Vorarbeiten zum Wärmenetz mit der EVF – Energievision Franken GmbH in Form der vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten Umsetzungsbegleitung des übergeordneten Energiekonzepts für die Energieregion Südliche Fränkische Schweiz ein weiterer unabhängiger Ansprechpartner für Ihre Anfragen zur Verfügung. Die Energievision ist unter der 0951/93290941 telefonisch und über umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de per E-Mail zu erreichen.
Wer kann mir bestätigen, dass meine Kundenanlage für den Anschluss ans Nahwärmenetz geeignet ist, und welche Anpassungen ich ggf. durchführen muss?
Ihr Heizungsbauer für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik hat als Handwerksbetrieb in der Regel mit hohen Standards die Expertise und die praktische langjährige Erfahrung Ihren Anschluss an das Nahwärmenetz fachlich gut einzuschätzen und Sie in allen Fragen der Heizungsumstellung zu beraten.
Ihr Heizungsbauer / oder auch Planer wird Ihnen stets gut beratend als Partner zur Seite stehen.
Zusätzlich haben Sie mit der Nahwärmeversorgung Gräfenberg einen starken, regionalen und kompetenten Ansprechpartner an der Seite, um die in Bezug auf die Primärseite erforderlichen kundenseitigen Umbaukosten möglichst für Sie optimiert zu halten.
Förderungen und Energieberatung
Gibt es eine Fördermöglichkeit für Anschlussnehmer?
Der erstmalige Anschluss eines Gebäudes an eine Nahwärmeversorgung und alle für den Anschlussnehmer damit in Verbindung stehenden Kosten können über das KfW-Förderprogramm 151 (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bzw. 430 (direkter Zuschuss ohne Kredit) mit bis zu 20 % bezuschusst werden.
Je Wohneinheit (maximal 2 bei KfW 430) können förderfähige Kosten von bis zu 50.000 € bei der KfW eingereicht werden. Der Höchstbetrag der gewährten Förderung beträgt je Wohneinheit 10.000 € (20% der max. 50.000€ je Wohneinheit).
Zu den förderfähigen Kosten gehören insbesondere:
- Hausanschlusskostenpauschale für die umweltfreundliche Nahwärme in Höhe von 8.400€ (netto),
- Die Kosten für den Heizungsbauer, der den Anschluss zwischen Hausstation und der bestehenden häuslichen Verteiltechnik herstellt,
- Die Kosten für den laut EnEV und den Förderbedingungen der KfW notwendigen „Hydraulischen Abgleich“, den der Heizungsbauer durchführt
- Die Kosten für die ggf. notwendige Heizlast- und Energiebedarfsberechnung, die durch den Heizungsbauer oder den beauftragten unabhängigen Energieberater erfolgen kann,
- Die Kosten des unabhängigen Energieberaters, der für den Förderantrag bei der KfW zuständig ist
- die Kosten für die Entsorgung der alten Heizung,
- die Kosten für die Entsorgung des Heizöltanks, etc.
Die oben aufgeführten Kosten werden i.d.R. jedoch meist bei weitem nicht den maximalen Fördersatz ausreizen. Die neben den Hausanschlusskosten inkl. Hausstation notwendigen Arbeiten sind bei weitem nicht so hoch, als dass damit Kosten in Höhe von 50.000€ entstehen würden.
Im Regelfall kommen zu den 8.400€ je nachdem wie kompliziert z.B. auch ein Heizöltank abgebaut werden muss nicht mehr als 2.000€ bis 4.000€ hinzu. Dies hängt aber von den o.g. Punkten ab und die Kosten sind bei jedem Hausanschluss individuell.
Die Kosten für die Antragstellung durch den Energieberater belaufen sich i.d.R. auf ca. 600€. Aber auch hiervon werden 50% durch die KfW gefördert. Darüber hinausübernimmt die Stadt wie bereits im Amtsblatt angekündigt (Ausgabe 28/2020) nochmals 50% der nach der Förderung verbleibenden Kosten (max. 500€).
Darüber hinaus gibt es ggf. auch Möglichkeiten, den Anschluss an das Nahwärmenetz steuerlich anzusetzen. Dann kann aber die Förderung nach KfW nicht in Anspruch genommen werden. Wenn Sie diesen Weg nehmen möchten, lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater beraten.
(Informationen überarbeitet am 24.09.2020)
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der KfW-Zuschuss (direkter Zuschuss oder Tilgungszuschuss) beträgt 20 % der förderfähigen Bruttokosten und ist auf maximal 10.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Bei KfW 430 (Direkter Zuschuss) können maximal 2 Wohneinheiten angesetzt werden. Bei dem KfW-Programm 151 können beliebig viele Wohneinheiten angesetzt werden.
Darüber hinausübernimmt die Stadt Gräfenberg wie bereits im Amtsblatt angekündigt (Ausgabe 28/2020) nochmals 50% der nach der Förderung verbleibenden Kosten (max. 500€) der Antragserstellung durch einen Energieberater.
Bitte sehen Sie hier auch die ausführlichen Erläuterungen zur Frage „Gibt es eine Fördermöglichkeit für Anschlussnehmer“.
(Informationen überarbeitet am 24.09.2020)
Wird die Anpassung meiner Kundenanlage zum Anschluss an das Nahwärmenetz gefördert?
Ja, die Förderung gilt auch für die Anpassung der Kundenanlagen. Grundsätzlich werden sämtliche in Verbindung mit dem Anschluss an das Nahwärmenetz entstehenden Kosten durch das KfW-Programm bezuschusst.
Bitte sehen Sie hier auch die ausführlichen Erläuterungen zur Frage „Gibt es eine Fördermöglichkeit für Anschlussnehmer?“.
Warum benötige ich einen Energieberater?
Für den Erhalt der Fördermittel aus dem KfW-Programm 151/430 ist die fachliche Begleitung durch einen zertifizierten und vor allem auch unabhängigen Energieberater, der in der Expertenliste der deutschen Energie-Agentur gelistet ist (https://www.energie-effizienz-experten.de/) in den Förderrichtlinien dringend vorgegeben. Der Energieberater liefert ihnen hierfür eine fachliche Beratung, kümmert sich um die Antragsstellung und reicht die notwendigen Unterlagen und Bestätigungen bei der KfW ein. Die Leistungen des Energieberaters werden dabei mit 50 % durch die KfW-bezuschusst.
Ein möglicher Ansprechpartner ist beispielsweise das Energieberatungsbüro GEM aus Gräfenberg.
Warum beträgt die staatliche Förderung für den Anschluss an das Nahwärmenetz nur 20% (statt bis zu 45%)?
Der Austausch alter Heizungen durch Neugeräte wird durch das BAFA im Rahmen des Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ durch Zuschüsse gefördert. Je nach Typ der Bestandsheizung und dem Typ der Neuanlage beträgt die Förderung für den Heizungstausch normalerweise bis zu 30%, und im Fall, dass eine Heizölheizung ausgetauscht wird, bis zu 45 %.
Die Förderung für den Anschluss an ein Nahwärmenetz wird als Einzelmaßnahme im Rahmen des KfW-Programms 151 oder 430 mit 20 % bezuschusst.
Hierbei sollte beachtet werden, dass ein Nahwärmeanschluss zum einen eine dauerhafte Wärmeversorgung bedeutet, wohingegen eine eigene Heizung je nach Typ etwa alle 15 bis 20 Jahre ausgetauscht und entsprechend bezahlt werden muss.
Zum anderen sieht das Programm der BAFA den Einsatz von Erneuerbaren Energien, wie beispielsweise den eines Pellet-Kessels vor. Die Kosten für den beispielhaften neuen Pelletkessel mit neuem Pelletlager wären beispielsweise mit – je nach Variante – mindestens 20.000 € bis eher wahrscheinlich 30.000 € (netto) auch deutlich höher, als die 8.400 € (netto) für den Nahwärme-Anschluss. Das Förderprogramm der BAFA muss also auch die mit der Einzelheizung verbundenen deutlich höhere Kosten fördern, als die KfW mit dem Anschluss an ein Nahwärmenetz.
Beispiel:
Im vorliegenden Beispiel würden die Kosten für die neue Pellets-Heizung abzgl. Förderung immer noch ca. 16.500 € (30.000 € abzgl. 45% Förderung, netto) betragen. Dagegen würde der Anschluss an die umweltfreundliche Nahwärme in Gräfenberg nur 6.720 € (8.400 € abzgl. 20% Förderung, netto) betragen. Trotz der deutlich höheren Förderung wäre die umweltfreundliche Nahwärme diesbezüglich immer noch deutlich günstiger.
Ich habe ein Mietshaus mit drei oder mehr Wohnungen. Warum muss ich einen Kredit abschließen und bekomme keinen direkten Zuschuss?
Das Förderprogramm 430 (direkter Zuschuss ohne Kredit) der KfW kann nur von Eigentümern von Wohngebäuden mit bis zu 2 Wohneinheiten beantragt werden. Eigentümer von Wohneinheiten mit 3 oder mehr Wohneinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Dabei handelt es sich um die Richtlinien der KfW-Förderung, auf die die Stadt Gräfenberg und das KUG keinen Einfluss haben.
Um eine Förderung zu erhalten, bleibt Ihnen leider nur das Förderprogramm 151 der KfW. Hier handelt es sich stets um einen zinsvergünstigten Kredit. Sie erhalten dort 20% Tilgungszuschuss für maximal 50.000 € ansetzbare Gesamtkosten je Wohneinheit. Im Gegensatz zum Programm 430 müssen Sie hier – wenn auch relativ günstige – Kreditzinsen zahlen.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, die Kosten für den Anschluss an das Nahwärmenetz zu grundsätzlich ähnlichen Konditionen die die KfW-Förderung steuerlich anzusetzen. Dies schließt aber die Förderung durch die KfW aus. Diese Möglichkeit ist aber bei jedem Nutzer sehr individuell, weshalb wir Ihnen diesbezüglich keine Ratschläge erteilen können. Im Zweifelsfall kann Sie Ihr Steuerberater in dieser Hinsicht kompetent beraten.
(Informationen überarbeitet am 24.09.2020)
Gibt es ein zusätzliches Förderangebot seitens der Verwaltungsgemeinschaft?
Die Stadt Gräfenberg gewährt einen Zuschuss zu den Kosten für die Antragstellung einer Förderung bei der KfW durch den Energieberater. Dieser beträgt 50 % der nach KfW-Förderung verbleibenden Kosten für die Energieberatung bzw. maximal 500 €.
Technische Fragen
Kann ich auch mit einer Einrohrheizung anschließen?
Gemäß TAB (Technische Anschlussbedingungen vom März 2020) als spätere Anlage zum künftigen Wärmelieferungsvertrag ist ein Einrohrsystem nicht zugelassen.
Gemeinsam findet das Kommunalunternehmen Gräfenberg (KUG) aber eine Lösung:
Für Wärmekunden mit Einrohrheizung besteht dennoch die Möglichkeit, in direkter Abstimmung zwischen dem KUG und dem Kunden bzw. dessen Heizungsbauer oder Planer eine beidseits technisch geeignete Übergangslösung für den Wärmenetzanschluss zu prüfen, und, wenn technisch ausführbar, unter Ausnahmeregelung im Hauptwärmeliefervertrag entsprechende passende vertragsrechtliche Vereinbarung zu treffen. Im künftigen Sanierungsfall des hausseitigen Heizungssystems wäre dann spätestens das Verteilungssystem der Kundenanlage als zeitgemäßes Zweirohrsystem nach Stand der Technik auszuführen.
Dies erfolgt insbesondere sowohl im Sinne des Wärmekunden (komfortabel und wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage) als auch im Sinne des Nahwärmeversorgers (wirtschaftlicher und störungsfreier Anlagenbetrieb).
Zum technischen Hintergrund:
In einer Nahwärmeversorgung sind niedrige Rücklauftemperaturen gleichbedeutend mit einer großer „Temperaturspreizung“. Die Temperaturspreizung, also die Differenz zwischen der Vor- und der Rücklauftemperatur eines Nahwärmenetzes, ist elementar für die Wirtschaftlichkeit eines Nahwärmeversorgungssystems. Die angeschlossenen Kundenanlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass die vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellte Vorlauftemperatur durch den Verbrauch auf der Kundenseite soweit wie möglich abgekühlt wird. Einrohrheizungen sind wegen der geringeren Temperaturspreizung, des ungünstigen Teil- und Schwachlastverhaltens und durch die Kurzschlussverbindung bei geschlossenen Heizkörpern für Nahwärmeanlagen grundsätzlich nur bedingt geeignet. Neuanlagen sind grundsätzlich im Zweileitersystem auszuführen.
Weitere Hilfestellungen zu dem Thema und Hinweise, wie die technischen Vorgaben der Nahwärmeversorgung auch bei Einrohrsystem erfüllt werden können, bietet das Merkblatt AGFW FW 530.
Sollten Sie Fragen bzgl. Ihres Einrohrheizsystems haben, wenden Sie sich an die EVF – Energievision Franken GmbH, welche die vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderte Umsetzungsbegleitung des übergeordneten Energiekonzepts für die Energieregion Südliche Fränkische Schweiz durchführt. Die EVF steht der Stadt Gräfenberg als unabhängiger Berater und Ansprechpartner zu Seite und steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Die Energievision ist unter der 0951/93290941 telefonisch und über umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de per E-Mail zu erreichen.
Kann eine Solarthermieanlage oder ein Pufferspeicher in das System eingebunden werden?
Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf im vereinbarten Umfang aus dem Verteilungsnetz des Fernwärmeversorgungsunternehmens zu decken. Er ist berechtigt, Vertragsanpassung zu verlangen, soweit er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will.
Eine bestehende Solarthermieanlage oder Pufferspeicher können in der Regel gut in das System integriert und weiterhin genutzt werden, sofern die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) berücksichtigt werden.
Können Durchlauferhitzer weiter genutzt werden?
In der Regel „Ja“. Ihr Heizungsbauer bzw. Planer berät Sie dazu unter Berücksichtigung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Eine Änderung dieser Technik ist wegen des Anschlusses an das Nahwärmenetz nicht notwendig.
Sollte dies aber gewünscht sein, kann Sie Ihr Heizungsbauer diesbezüglich beraten. Es entstehen dann aber voraussichtlich weitere Kosten. Diese können ggf. sogar über das Förderprogramm der KfW (151, 430) gefördert werden. Diesbezüglich kann Sie ein unabhängiger Energieberater der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (https://www.energie-effizienz-experten.de/) beraten. Ein geeigneter Energieberater wäre beispielsweise die GEM aus Gräfenberg.
Kann ein bestehender Kachelofen oder Schwedenofen weiterhin genutzt werden?
In der Regel „Ja“. Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf im vereinbarten Umfang aus dem Verteilungsnetz des Fernwärmeversorgungsunternehmens zu decken. Er ist berechtigt, Vertragsanpassung zu verlangen, soweit er den Wärmebedarf unter Nutzung regenerativer Energiequellen decken will. Bitte sprechen Sie dies also im Vorfeld mit dem Kommunalunternehmen Gräfenberg (KUG) ab.
Ist es möglich, zu Beginn eine größere Hausübergabestation zu installieren, und dann im Falle eines späteren höheren Leistungsbedarfs die dann entsprechend benötigte Wärmeleistung einzuregeln?
In der Regel „Ja“. Die Mehraufwendungen für die Extra – Leistungsvorhaltung sind im Vorfeld mit dem KUG zu vereinbaren und im Hauptwärmeliefervertrag fest zu vereinbaren.
Sollten Sie der Meinung sein, dass dies notwendig ist, sprechen Sie dies bitte frühzeitig mit dem Kommunalunternehmen Gräfenberg (KUG) ab.
Zudem steht Ihnen aktuell im Zeitraum der Vorarbeiten zum Wärmenetz mit der EVF – Energievision Franken GmbH in Form der vom Amt für Ländliche Entwicklung geförderten Umsetzungsbegleitung des übergeordneten Energiekonzepts für die Energieregion Südliche Fränkische Schweiz ein weiterer unabhängiger Ansprechpartner für Ihre Anfragen zur Verfügung. Die Energievision ist unter der 0951/93290941 telefonisch und über umsetzungsbegleitung@energievision-franken.de per E-Mail zu erreichen.
Wie groß ist die Hausanschlussleitung?
Bei Einfamilienhäusern wird in der Regel eine Hausanschlussleitung der Größe DN 25 als Zweileiterleitung verlegt. Dies entspricht einem Außendurchmesser von 125 mm bzw. 12,5 cm je Vor- und Rücklaufleitung.
Ist die vorhandene Umwälzpumpe weiterhin verwendbar?
In der Regel „Ja“. Ihr Heizungsbauer bzw. Planer berät Sie dazu unter Berücksichtigung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), Anlage Hauptwärmelieferungsvertrag. Sofern es sich dabei um ein älteres, nicht regelbares Modell handelt, empfiehlt es sich, die Umwälzpumpe im Rahmen der Umschlussarbeiten am kundenseitigen Heizungssystem auszutauschen und durch eine moderne, geregelte und daher stromsparende Umwälzpumpe zu ersetzten. Der Pumpentausch wird ebenfalls im Rahmen der KfW-Förderung mit 20 % bezuschusst.
Wie groß ist die Hausübergabestation?
Unterschiedlich. Je nach Hersteller und Fabrikat fällt die Größe der Hausstation unterschiedlich aus. Hersteller und Typ der Hausstationen für das Nahwärmenetz Gräfenberg stehen erst nach der Ausschreibung der Bauleistungen fest und können heute noch nicht abschließend genannt werden.
Folgende Richtwerte – je nach Hersteller können die Maße variieren – gelten:
Kommunalunternehmen Gräfenberg
Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg
TELEFON +49 9192 7090
TELEFAX + 49 9192 70970
EMAIL info@graefenberg.de
Öffnungszeiten
NUR MIT TERMINVEREINBARUNG
Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
OHNE TERMINVEREINBARUNG
Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr, Bürgerbüro zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
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